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Liste an BuFaTas mit Entsendungsvorgängen
Hier werden alle BuFaTas aufgelistet, die Entsendevorgänge haben, die definieren, welche Personen für die entsprechende BuFaTa vertretungsberechtigt sind.
KaWuM
Die KaWuM wird durch die Geschäftsleitung auf der MeTaFa vertreten. Durch die Geschäftsleitung oder das Plenum der KaWuM kann eine zeitlich befristete Vertretung bestimmt werden.
Beschlossen auf dem Zwischenplenum der 31. KaWuM in Bayreuth.
BauFaK
Der Ständige Ausschuss der BauFaK (StAuB) entsendet gemäß §5.2 der Satzung eine Vertretung auf die MeTaFa. Diese wird in der Regel noch auf der der MeTaFa vorangehenden BauFaK bestätigt.
BuFaTaChemie
Alle gewählten Mitglieder (gewählt durch ein Abschlussplenum durch die BuFaTaChemie) des Ständige exekutive Kommittee (SteK) dürfen die BuFaTaChemie vertreten auf der BuFaTa. Das SteK kann kooptierte Mitglieder haben, die durch einen Beschluss des SteKs bestätigt werden, die zusätzlich auch die BuFaTaChemie vertreten dürfen.
