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internationalisierung_der_hochschulen:fakultaten

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Die Beteiligten der Bundesfachschaftenkonferenz der wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten begrüßen grundsätzlich die Anstrengungen der Hochschulen zur Internationalisierung.

Sprachkompetenzen im Studium Durch die wachsende Internationalisierung wirtschaftlicher Zusammenhänge muss in der Ausbildung von Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern an den deutschen Hochschulen die Förderung von Fremdsprachenkompetenzen, vor allem in Englisch, entsprechend berücksichtigt werden.

Um Studierende auf spätere berufliche Tätigkeiten, sowie weiterführende Studiengänge, adäquat vorzubereiten, muss bereits im Bachelorstudium ein angemessenes Angebot an englischsprachigen Wahlmodulen geschaffen werden. Die Lehrenden dieser Module müssen dabei entsprechende Sprachkenntnisse aufweisen, um die notwendige Qualität in der Lehre zu gewährleisten. Zusätzlich sollte den Studierenden kostenfrei die Möglichkeit geboten werden, Wirtschaftssprachkurse im Rahmen des Studiums zu belegen.

Auslandsstudium Hochschulen sollten Auslandsaufenthalte der Studierenden aktiv fördern und unterstützen. Dazu zählt die Integration von übergreifenden internationalen Studienaustauschprogrammen. Die unternommenen Anstrengungen im Rahmen der Internationalisierung müssen intensiviert werden. Darunter fallen die Bereitstellung von zahlreichen und vielfältigen Kapazitäten für Auslandsaufenthalte sowie die Sicherstellung von angemessenen Mobilitätsfenstern im Studium.

Bei verbindlichen Auslandsaufenthalten muss gewährleistet sein, dass den Studierenden die notwendige Anzahl an Studien- und Praktikumsplätzen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss die entsprechende Prüfungs- und Studienordnung eine Härtefallregelung vorsehen, welche die Verpflichtung zum Auslandsaufenthalt außer Kraft setzen kann. [1]

Gemäß der Bologna-Reform muss es einyheitliche Anrechnungsstandards geben, die sich an der Lissabon Konvention orientieren. Demzufolge sollte es keine Umrechnungsdiskriminierung [2] im Anrechnungsverfahren geben. Wenn Unterschiede in den Systemen existieren, kann es in Ausnahmefällen eine Umrechnungstabelle geben. Diese muss aber mindestens deutschlandweit einheitlich und transparent sein.

Integration internationaler Studierender Die Integration von internationalen Studierenden ist eine elementare Aufgabe einer Studierendenvertretung. So ist es auch wichtig, dass die Betreuung der ausländischen Studierenden nicht ausschließlich an Initiativen, welche fern der gewählten studentischen Interessenvertretung liegen, ausgelagert wird. Ausländische Studierende sind vollwertige Mitglieder der Studierendenschaft und sind deswegen durch die legitimierten Gremien zu vertreten. Die Hochschule muss es diesen möglich machen die ausländischen Studierenden zu erreichen [3]. Sind die Umstände gegeben, ist die zuständige Vertretung verpflichtet die Integration dieser Studierenden aktiv zu unterstützen.

   [1] Ein Härtefall tritt dann ein, wenn es den Studierenden unzumutbar ist den Studienort zu verlassen.
   [2] Umrechnungsdiskriminierung meint, dass Prüfungsleistungen, welche im Ausland erworben werden, 
       ohne triftigen Grund heruntergestuft werden.
   [3] Verteiler oder andere vollständige Kontaktmöglichkeiten.

Quelle

Quelle: https://bufak-wiso.org/wiki/index.php/Internationalisierung

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  • Nutzer: bufak
  • Passwort: kindergarten
internationalisierung_der_hochschulen/fakultaten.txt · Last modified: 2021/07/01 21:12 by 127.0.0.1