User Tools

Site Tools


me_ta_fa_treffen:prinzipien_arbeitsweisen

Prinzipien und Arbeitsweisen der MeTaFa

Dieses Dokument legt Regeln fest, nach welchen die MeTaFa handelt. Es dient dazu, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine einheitliche Praxis für u.a. MeTaFa-Tagungen und Sitzungen sicherzustellen. Diese Regelungen gelten für alle MeTaFa-Veranstaltungen.

Verabschiedet am 12.04.2026 auf dem Abschlussplenum der Online-MeTaFa 2026.

Selbstverständnis

Die Meta-Tagung der Fachschaften (MeTaFa) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Bundesfachschaftentagungen und anderslautenden Treffen von Fachschaften im deutschprachigen Raum (BuFaTas). Das Ziel ist der Austausch und die Kooperation zwischen den BuFaTas.

Des Weiteren können zu studiengangsübergreifenden Themen gemeinsamen Positionen erarbeitet werden. Dafür kann die MeTaFa, wenn die unten aufgeführten Formalia erfüllt sind, Beschlüsse fassen und diese an überörtliche Zusammenschlüsse studentischer Vertretungen mit der Bitte um Behandlung versenden.

Die MeTaFa ist für alle BuFaTas offen und stellt ihre Ergebnisse allen ihr bekannten BuFaTas zur Verfügung. Sie schränkt die Autonomie der einzelnen BuFaTas nicht ein und sieht sich nicht als Vertretung dieser.

MeTaFa-Treffen

MeTaFa-Treffen können in Präsenz oder Online stattfinden. Vom zeitlichen Umfang können sie von ein paar Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern. Bei mehrtätigen Treffen sollte es ein mindestens ein Anfangs- und Abschlussplenum, sowie inhaltliche Arbeitskreise geben. Teilnehmen können alle Personen, die studentisch aktiv sind und Interesse haben, mitzudiskutieren.

Im Anschluss zu einem MeTaFa-Treffen werden die BuFaTas über die besprochenen Themen und ggf. getroffenen Beschlüssen informiert. Dies geschieht mindestens über den MeTaFa-Mailverteiler.

Infrastruktur

Die MeTaFa verfügt über einen Webauftritt. Dieser ist aktuell das Wiki, welches unter https://metafa.fsmpi.rwth-aachen.de/start zu erreichen ist. Dort werden alle Protokolle, Beschlüsse und Termine veröffentlicht.

Die offizielle Kommunikation geschieht über den MeTaFa-Mailverteiler. Auf diesem sollten alle bekannten BuFaTas stehen. Über den Mailverteiler werden Einladungen, Beschlüsse und Informationen der MeTaFa verschickt. Er ist über MeTaFa@lists.fsmpi.rwth-aachen.de zu erreichen.
Desweiteren können zusätzlich Kommunikationskanäle wie bspw. Telegram-Gruppen o.ä. genutzt werden.

Formalia

Einladungen

Einladungen zu MeTaFa-Treffen sind spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu verschicken. Nur wenn diese Frist eingehalten wurde, dürfen auf der MeTaFa Beschlüsse verabschiedet werden. Andernfalls dient die Zusammenkunft ausschließlich dem gegenseitigen Austausch unter den BuFaTas.

Die Einladung wird mindestens über den MeTaFa-Mailverteiler verschickt.

Jede Einladung muss mindestens enthalten:

  • das Datum des Treffens
  • einen vorläufigen Zeitplan (einschließlich Anfangsplenum, Arbeitskreisen und Abschlussplenum)
  • Angaben zur Teilnahmeform: Präsenzort und/oder Online

Zudem soll es eine Möglichkeit geben, bereits vor dem Treffen Themen‑ und Arbeitskreis‑Wünschen zu formulieren, damit sich die Teilnehmenden vorbereiten können. Dies kann bspw. im MeTaFa-Wiki passieren oder über ein Pad.
Themen und Arbeitskreise können auch kurzfristig im Anfangsplenum festgelegt werden.

Protokolle

Sämtliche Plena und Arbeitskreise der MeTaFa sind zu protokollieren. Die Protokolle sind mindestens Ergebnisprotokolle. Sie müssen das Datum der Sitzung und die anwesenden BuFaTas enthalten. Plenaprotokolle müssen den konkreten Inhalt behandelter Beschlüsse, sowie die jeweiligen Abstimmungsergebnisse dokumentieren. In Arbeitskreisprotokolle sollen die wichtigsten Argumente aus Diskussionen niedergeschrieben sein.
Die Protokolle werden im MeTaFa-Wiki veröffentlicht.

Beschlüsse

Beschlüsse der MeTaFa können Resolutionen, Positionspapiere oder andere Schreiben sein, die studiengangsübergreifende Themen behandeln oder überregional relevant sind. Beschlüsse werden im Konsentprinzip getroffen.
Die getroffenen Beschlüsse sind im MeTaFa-Wiki zu dokumentieren und zu veröffentlichen und müssen ausweisen, wann und auf welcher MeTaFa sie verabschiedet wurden.

Beschlüsse sollen in Arbeitskreisen diskutiert und vorbereitet werden, können jedoch nur auf Plena beschlossen werden.

Die MeTaFa nimmt ausschließlich zu überörtlichen Zusammenschlüssen studentischer Vertretungen Kontakt auf, um sie über die getroffenen Beschlüsse zu informieren. Weitere Organisationen, Einrichtungen oder Verbünde werden nicht kontaktiert. Überörtliche Zusammenschlüssen studentischer Vertretungen sind unter anderem BuFaTas, der fzs, der studentische Akkreditierungspool, ASten-Konferenzen etc.
Bei Kontakaufnahme wird die Bitte formuliert, die Beschlüsse der MeTaFa auf eigenen studentischen Treffen zu behandeln und ggf. zu verabschieden und zu versenden oder eigne Positionen zu formulieren. Es können auch Vorschläge für geeignete Adressat:innen durch die MeTaFa mitgegeben werden.

Beschlussfähigkeit

Die erforderliche Anzahl anwesender BuFaTas zur Herstellung der Beschlussfähigkeit beträgt 6.
Jede BuFaTa verfügt dabei über genau eine Stimme. Es wird eine Liste im MeTaFa-Wiki geführt, welche BuFaTas Entsendungsvorgänge haben und deren Vertretung somit durch ein ständiges Gremium oder ausdrücklich zur MeTaFa entsendete Personen geschieht. Für alle anderen BuFaTas, die nicht auf dieser Liste stehen, gilt die Annahme, dass alle Personen, die sich als zu der BuFaTa zugehörig identifizieren, für diese sprechen dürfen. Für die Aufnahme auf oder das Entfernen von der Liste wird die MeTaFa von der entsprechenden BuFaTa über den MeTaFa-Mailverteiler informiert.
Die BuFaTas sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Entsendungsvorgänge auf der Liste aktuell sind.

me_ta_fa_treffen/prinzipien_arbeitsweisen.txt · Last modified: 2026/04/12 20:14 by derpanda