User Tools

Site Tools


symptompflicht_auf_attesten

Ärztliche Schweigepflicht/Atteste

  • Bis vor wenigen Jahren reichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Nun werden vermehrt Symptome abgefragt
  • Nicht-Experten / fachlich nicht geschulte Menschen entscheiden dann, ob wirklich eine Prüfungsunfähigkeit bestand
  • Arbeitsunfähigkeit ungleich Prüfungsunfähigkeit
  • Ärztliche Schweigepflicht wird nicht gebrochen, da Studi die Informationen holt und freiwillig weitergibt
  • Datenschutz ist wohl auch kein Problem, da Prüfungsausschuss die Informationen braucht
  • Daten werden nicht aktiv verwendet
  • Lieblingsbeispiel: Studis an unterschiedlichen Fakultäten werden bei gleichen Symptomen anders von PA eingeschätzt

→ Ungleichbehandlung, solange dezentrale PA

Mögliche Lösungen: Nicht-Erscheinen entspricht Rücktritt (dabei sollten aber unbeschränkt viele Versuche gegeben sein)

Mögliche Ansatzpunkte für Resos: Fristen für Abmeldungen, Atteste/Datenschutz/Symptomoffenlegung, Studieren mit psychischer Belastung

rechtliche Situation / Sammlung

Sammlung Positionspapiere:

KIF:

PsyFaKo:

ZaPF:

BuFaK WiSo:

FaTaMa:

FZS:

Auszug aus dem Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes Sachsen-Anhalt:

§12 (9) 1Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit aus, es sei denn, es bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen oder einen anderen Nachweis als sachgerecht erscheinen lassen. 2Bestehen derartige Anhaltspunkte, ist die Hochschule berechtigt, auf ihre Kosten eine ärztliche Bescheinigung einer Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes der Hochschule zu verlangen; die oder der Studierende muss zwischen mehreren Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten wählen können. 3Eine Einholung amtlicher Bescheinigungen, Zeugnisse oder Gutachten der unteren Gesundheitsbehörden findet nicht statt., soweit nicht staatliche Prüfungsämter oder staatliche Prüfungsordnungen etwas anderes vorschreiben. 

→ Anscheinattest

symptompflicht_auf_attesten.txt · Last modified: 2021/07/01 21:12 by 127.0.0.1